Neue Richtlinien in der Öko-Verordnung

Brüssel/Berlin, 02.03.2020. Am 3. März will der Regelungsausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Committee on Organic Production, COP) die Tierhaltungsregeln beschließen, welche die neue Öko-Basis-Verordnung ergänzen. „Die Bio-Tierhalter wissen mit der Entscheidung über die konkreten Vorgaben, was mit Inkrafttreten des Bio-Grundgesetzes auf sie zukommen wird“, sagt Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Bio-Bauern können damit einschätzen, an welchen Stellen sie ihre Tierhaltung anpassen müssen und welche Übergangsregeln gelten. „Konkrete Regeln sind wichtig, da bestehende Bio-Betriebe und Unternehmen, die umstellen wollen, wichtige Investitionsentscheidungen treffen können“, so der BÖLW-Geschäftsführer zu den anstehenden Beschlüssen.

 

„Bei den Grundsätzen der Tierhaltung bleibt sich die neue Öko-Verordnung treu“, sagt Röhrig. „Das Bio-Grundgesetz schreibt eine artgerechte Tierhaltung mit Auslauf, viel Platz in Stall und im Auslauf sowie gentechnikfreie Bio-Fütterung vor. Bio bleibt mit großem Abstand der höchste gesetzliche Standard in der Tierhaltung.“

 

Viele bewährte Regelungen bleiben gleich, etwa die Flächenvorgaben für Bio-Sauen und -Rinder.

 

Neu ist, dass für Geflügel erstmals eine ‚Veranda‘ als überdachter Teil des Auslaufs eingeführt wird.

 

Die neuen Regeln bergen auch kritische Punkte. Der BÖLW hatte sich etwa dafür eingesetzt, die Auslaufdistanz für Legehennen auf 150 m festzuschreiben. Das Ziel: eine bessere Auslaufnutzung und eine damit verbundene Begrenzung der Stallgrößen. Im neuen Bio-Recht wurde jetzt eine Auslaufdistanz von 350 m angesetzt. „Bei den Auslaufdistanzen wurde verpasst, das Bio-Recht wirklich besser zu machen“, bewertet Röhrig.

 

Erstmals macht das Bio-Recht Vorgaben für Junghennen, Bruderhähne und Elterntiere. „Es ist grundsätzlich gut, dass sich das Bio-Recht hier weiterentwickelt“, sagt der BÖLW-Geschäftsführer, weist aber auf den kritischen Aspekt hin, dass die Übergangsregeln nicht für die Pionier-Betriebe ausreichend sind. Unverständlich ist auch, warum Bio-Mastgeflügel und -Bruderhähne beim Auslauf ungleich behandelt werden sollen – obwohl mit beiden Bio-Geflügelfleisch erzeugt wird.

 

„Es war wichtig, dass in den vergangenen Wochen noch einmal viel Arbeit in die Regeln für Bio-Tiere investiert wurde“, betont Röhrig. Zuletzt hatten im November zahlreiche Bio-Tierhalter die Möglichkeiten der öffentlichen Anhörung genutzt und in Brüssel auf Verbesserungen gedrungen. Die Vorschläge konnten damit erheblich verbessert werden. „Der Gesetzgeber hat hier verstanden, wo für Tiere und Tierhalter der Schuh drückte und ist den Bio-Bauern teilweise entgegengekommen.“

 

Für den weiteren Gesetzgebungsprozess zum Bio-Recht ist wichtig, dass Qualität vor Schnelligkeit geht. Das Bio-Recht muss so gestaltet sein, dass die Transformation des gesamten Agrar- und Ernährungssystems gelingen kann.

 

 

Hintergrund

Die Regeln für Bio werden seit dem Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung im Jahr 1992 stetig an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Bis Ende 2020 muss die Öko-Basisverordnung noch durch entscheidende Regeln ergänzt werden, zum Beispiel mit konkreten Festlegungen zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, mit Listen zugelassener Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präziseren Anforderungen an die Öko-Kontrolle und Bio-Importe aus Drittländern. Erst wenn das Bio-Recht mit den ausstehenden Regeln ergänzt und vollständig ist, bietet die neue Öko-Verordnung Rechtssicherheit für Betriebe und Unternehmen.

Die neue EU-Öko-Verordnung tritt am 1.1.2021 in Kraft.

 

Das verändert sich bei der Bio-Tierhaltung konkret ab 2021:

 

– Bei Rindern und anderen Pflanzenfressern müssen zunächst 60 % und ab 2023 dann 70 % des Futters vom eigenen Betrieb oder aus der Region kommen. 30 % beträgt der Anteil für Schweine. Mehr regionales Bio-Futter bedeutet weniger Futtermittelimporte.

 

– Ab 2035 müssen alle Tiere aus Öko-Aufzucht stammen. Mit Datenbanken soll die Verfügbarkeit transparent gemacht werden, um Angebot und Nachfrage aneinander zu bringen.

 

– Neu ist die ‚Veranda‘ für Geflügel. Die Verande ist überdacht sowie umnetzt, gilt als Teil des Auslaufs und kann freiwillig angeboten werden.

 

– Der bisherige Außenklimabereich bei Geflügelställen kann dann Teil der Stallfläche sein, wenn er rund um die Uhr zugänglich ist, bspw. Tränkeinrichtungen aufweist und einen zu mindestens zeitweisen Schutz vor zu kaltem Wetter ermöglicht. Für notwendige Anpassungen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.

 

– Erstmal soll im EU-Bio-Recht die Zahl der möglichen erhöhten Ebenen in Geflügelställen festgelegt werden. Es sollen bei Legehennen bis zu zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich sein. Es ist eine Übergangsregelung von acht Jahren vorgesehen.

 

– Das neue bereits beschlossene Bio-Basisverordnung enthält erstmals Vorgaben für Junghennen, Bruderhähne und Elterntiere. Diese werden in dem jetzt diskutierten Rechtsakt durch konkrete Vorgaben für die Größe und Gestaltung von Stallflächen und Ausläufen ergänzt. Es gibt eine Reihe von Übergangsregelungen. Wichtig ist, dass die neuen Vorgaben allen Bio-Pionieren, die diese Bereiche aufgebaut haben, die Anpassung ihrer Betriebe ermöglicht.

 

– Neu sind Vorgaben für Bruderhähne, hier sind für den Auslauf 1 m2 pro Tier vorgesehenen (und 4 m2 für Masthähnchen). Der BÖLW setzt sich für eine Gleichbehandlung und eine Vereinheitlichung der Vorgaben (2 m2 pro Tier) ein.

 

– Die Flächenvorgaben in der Bio-Sauen-, Schweine-, und -Rinderhaltung sollen unverändert bleiben. Künftig soll der Anteil an durchgängig festem Boden in Ausläufen für Schweine mindestens 50 % betragen. Bisher gab es hierzu keine Vorgabe. Die Übergangsfrist soll acht Jahre betragen.

 

– Die EU-Kommission erkennt an, dass die Betriebe in den vergangenen Jahren auf Grundlage neuer nutztierethologischer Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen innovative Haltungssysteme entwickelt haben, die das Bio-Recht bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Dies betrifft bspw. Haltungssysteme für Schweine und Rinder, bei denen die Funktionsbereiche von Stall und Auslauf nicht mehr klar zuzuordnen sind und die sich in der Praxis als besonders tiergerecht erwiesen haben. Da die EU-Kommission aktuell unter hohem Zeitdruck steht, die Tierhaltungsregeln zu beschließen, hat sie angeboten, die Regeln ab 2021 erneut zu beraten. Der BÖLW begrüßt das.

 

– Für Bio-Gehege-Wild und -Kaninchen werden erstmals Bio-Regeln eingeführt.

 

 

© BÖLW 2020