Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 der neuen Stichtagsregelung für Dauergrünland zugestimmt. Damit gilt künftig: Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland registriert waren, behalten ihren Ackerstatus dauerhaft – unabhängig davon, ob sie bislang im Fünfjahresrhythmus gepflügt werden. Ziel der Neuregelung ist es, unnötige Bodenbearbeitungen zu vermeiden, den Bürokratieaufwand zu reduzieren und den Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben.
Weitere Informationen und eine ausführliche Einordnung findet Ihr bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL e.V.):
Ackerstatus gesichert, Grünland gestärkt – langjährige AbL-Forderung umgesetzt