Landwirtschaft

ILU | Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen

Kurzbeschreibung
Die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) gehört zu den wichtigsten Investitionsförderungen für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe. Unterstützt werden Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Arbeitsbedingungen, Ressourceneffizienz oder Tiergerechtheit eines Betriebes verbessern.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für landwirtschaftliche Unternehmen, die beispielsweise Stallungen modernisieren, Produktionsanlagen erneuern, in technische Einrichtungen investieren oder ihren Betrieb an neue Anforderungen anpassen möchten.

Förderberechtigte

  • landwirtschaftliche Unternehmen
  • insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • je nach Förderbereich auch Kooperationen bzw. Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude
  • Stallbau und Verbesserung der Haltungsbedingungen
  • technische Anlagen und Betriebsausstattung
  • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Maßnahmen zur Rationalisierung und Modernisierung
  • Investitionen zur Verbesserung von Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz
  • bestimmte Bewässerungsinvestitionen
  • bestimmte Maschinen und technische Einrichtungen
  • Investitionen zur Diversifizierung des Betriebes

Zuwendung / Förderhöhe
Die Förderhöhe ist vom jeweiligen Förderbereich abhängig. Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) kommen je nach Vorhaben unterschiedliche Fördersätze zur Anwendung. Beispielsweise werden Stallbauten und besonders tiergerechte Investitionen höher gefördert als allgemeine Investitionen. Für Junglandwirte können bei bestimmten Investitionen zusätzliche Fördervorteile bestehen. Die ILU-Fördersätze bewegen sich je nach Fördergegenstand typischerweise im Bereich von etwa 20 bis 40 %, in bestimmten Konstellationen darüber.

Stichtag
Die Antragstellung erfolgt zu von der Thüringer Aufbaubank veröffentlichten Antragsstichtagen. Für die jeweilige Auswahlrunde ist der Antrag fristgerecht vor Beginn des Investitionsvorhabens einzureichen.

Wichtig: Mit dem Investitionsvorhaben grundsätzlich nicht vor Antragstellung bzw. Bewilligung beginnen. Bei Bauvorhaben sind außerdem Genehmigungen und die jeweils geltenden Anforderungen an Kostenangebote zu beachten.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – ILU 2023

ÖkoInvest | Investitionen für den ökologischen Landbau

Kurzbeschreibung
ÖkoInvest ist ein eigener Förderbereich innerhalb der ILU und richtet sich speziell an ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die für die ökologische Bewirtschaftung notwendig oder besonders geeignet sind.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie – abhängig von den Förderbedingungen – insbesondere Betriebe, die neu in die ökologische Erzeugung einsteigen.

Förderberechtigte

  • landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion
  • gesamtbetrieblich ökologisch wirtschaftende Unternehmen
  • gültiger Nachweis der ökologischen Bewirtschaftung erforderlich

Was wird gefördert?

  • landwirtschaftliche Gebäude
  • bauliche und technische Anlagen
  • Ausrüstungen
  • ausgewählte Maschinen und Geräte für den Ökolandbau
  • Investitionen zur Verbesserung ökologischer Produktionsverfahren
  • Investitionen in besonders tiergerechte ökologische Haltungssysteme

Zuwendung / Förderhöhe

  • grundsätzlich bis zu 40 % für Bauten, bauliche und technische Anlagen bzw. Ausrüstungen
  • grundsätzlich bis zu 20 % für förderfähige Maschinen und Geräte
  • bei bestimmten Junglandwirten kann ein zusätzlicher Bonus in Betracht kommen

Die konkrete Förderhöhe ist immer anhand des aktuellen Förderaufrufs zu prüfen.

Mindestinvestition: grundsätzlich 5.000 €.

Stichtag
ÖkoInvest folgt den jeweiligen ILU-Antrags- und Auswahlstichtagen der Thüringer Aufbaubank.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – ILU / ÖkoInvest

JFL | Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten

Kurzbeschreibung
Die Thüringer Junglandwirteförderung unterstützt junge Menschen bei der erstmaligen eigenverantwortlichen Übernahme oder Gründung eines Landwirtschaftsbetriebes. Damit sollen Existenzgründungen, Hofnachfolgen und der Generationswechsel in landwirtschaftlichen Unternehmen erleichtert werden.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für junge Landwirtinnen und Landwirte bis einschließlich 40 Jahre, die einen Betrieb neu gründen, übernehmen oder erstmals eigenverantwortlich führen.

Was wird gefördert?

  • Neugründung eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens
  • innerfamiliäre Hofnachfolge
  • außerfamiliäre Betriebsübernahme
  • Kauf bzw. Übernahme bestehender Landwirtschaftsbetriebe
  • Generationswechsel in der Betriebsleitung juristischer Personen
  • notwendige direkte und indirekte Ausgaben im Zusammenhang mit der Niederlassung und dem Geschäftsplan

Förderberechtigte

  • Einzelunternehmen mit einem Junglandwirt als Betriebsleiter
  • Personengesellschaften und juristische Personen, wenn der Junglandwirt wirksam und langfristig die Betriebsführung kontrolliert
  • KMU mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen

Der Junglandwirt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sein. Außerdem sind unter anderem eine entsprechende berufliche Qualifikation und ein Geschäftsplan erforderlich.

Zuwendung / Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 35.000 € bis maximal 70.000 €. Die konkrete Höhe richtet sich unter anderem nach dem kalkulatorischen Arbeitskräftebedarf. Die Auszahlung erfolgt über drei Jahre in mehreren Tranchen.

Stichtag
Die jährliche Ausschlussfrist endet grundsätzlich am 31. Januar. Für 2026 war die Antragstellung bis zum 31.01.2026 möglich. Für die nächste Runde sollte der aktuelle Aufruf des Thüringer Landesverwaltungsamtes geprüft werden.

Weitere Informationen:
Thüringer Landesverwaltungsamt – Junglandwirteförderung

T(h)ür Tierwohl

Kurzbeschreibung
Mit T(h)ür Tierwohl unterstützt Thüringen Landwirtschaftsbetriebe, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus besonders tiergerechte Haltungsverfahren einsetzen.

Für wen ist die Förderung interessant?
Insbesondere für Rinder- und Schweinehalter sowie Betriebe, die gefährdete einheimische Nutztierrassen halten.

Was wird gefördert?

  • besonders tiergerechte Rinderhaltung
  • Sommerweidehaltung
  • besonders tiergerechte Schweinehaltung
  • zusätzliche Bewegungs- und Auslaufmöglichkeiten
  • verbesserte Haltungsbedingungen
  • Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen bzw. Erhaltung genetischer Ressourcen

Förderberechtigte
Landwirtschaftliche Unternehmen in Thüringen, die die jeweiligen Tierwohlanforderungen und Verpflichtungen der Maßnahme erfüllen.

Zuwendung / Förderhöhe
Die Förderung erfolgt über jährliche Zahlungen je Tier bzw. Fördereinheit. Die Höhe richtet sich nach Tierart und gewählter Tierwohlmaßnahme. Der Mindestförderbetrag beträgt grundsätzlich 250 €.

Stichtag
Die Antragstermine richten sich nach der jeweiligen Verpflichtungsperiode und den aktuellen Vorgaben des TLLLR/PORTIA. Bei mehrjährigen Verpflichtungen ist insbesondere der jeweilige Antragstermin für den folgenden Verpflichtungszeitraum zu beachten.

Weitere Informationen:
PORTIA Thüringen – T(h)ür Tierwohl

IVV | Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Kurzbeschreibung
IVV unterstützt Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Für klassische landwirtschaftliche Primärproduzenten ist diese Förderung allerdings nicht unmittelbar das Standardprogramm. Interessant wird IVV insbesondere bei Kooperationen, Erzeugerzusammenschlüssen oder eigenständigen Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung.

Für wen ist die Förderung interessant?
Beispielsweise für Landwirte, die gemeinsam mit anderen Betrieben Verarbeitungs- oder Vermarktungsstrukturen aufbauen, oder für Erzeugerzusammenschlüsse entlang einer regionalen Wertschöpfungskette.

Was wird gefördert?

  • Erfassung und Annahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Lagerung
  • Kühlung
  • Sortierung und Aufbereitung
  • Verarbeitung
  • Verpackung und Etikettierung
  • Vermarktung
  • Neubau und Modernisierung entsprechender Anlagen
  • technische Einrichtungen

Förderberechtigte

  • Erzeugerzusammenschlüsse
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • landwirtschaftliche Primärproduzenten grundsätzlich nicht unmittelbar, sofern keine förderfähige Konstellation bzw. Kooperation vorliegt

Zuwendung / Förderhöhe
Je nach Unternehmensgröße, Kooperation und Förderbereich gelten unterschiedliche Fördersätze. Bei konventionellen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind grundsätzlich Förderquoten im Bereich von etwa 20 bis 35 %, bei ökologischen Erzeugnissen unter bestimmten Voraussetzungen bis etwa 40 % möglich. Das maximal förderfähige Investitionsvolumen kann bis zu 3 Mio. € je Vorhaben betragen.

Stichtag
Antragstellung zu den von der Thüringer Aufbaubank bekannt gegebenen Auswahlstichtagen und grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – IVV 2023

ZFL | Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Kurzbeschreibung
ZFL unterstützt Kooperationen und Netzwerke. Für Landwirtschaftsbetriebe ist das Programm besonders interessant, wenn mehrere Akteure gemeinsam Lösungen entwickeln, Wissen austauschen oder regionale Wertschöpfungsketten aufbauen.

Für wen ist die Förderung interessant?
Landwirtschaftsbetriebe, die gemeinsam mit anderen Betrieben, Verarbeitern, Vermarktern, Verbänden, Forschungseinrichtungen oder weiteren Partnern ein gemeinsames Projekt umsetzen möchten.

Was wird beispielsweise gefördert?

  • Aufbau und Betrieb von Kooperationen
  • regionale Wertschöpfungsketten
  • kurze Versorgungsketten und lokale Märkte
  • gemeinsame Vermarktungs- und Logistiklösungen
  • Wissenstransfer
  • Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzprojekte
  • Digitalisierung innerhalb von Kooperationen
  • Netzwerke zwischen Landwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung

Praxisbeispiele in Thüringen reichen von gemeinsamen Vermarktungs- und Logistikstrukturen bis zu Kooperationen für Wassermanagement, Biodiversität und neue landwirtschaftliche Produktionsverfahren.

Zuwendung / Förderhöhe
Nicht rückzahlbare Zuschüsse; die konkrete Förderquote hängt vom jeweiligen Fördergegenstand und Projekt ab.

Stichtag
Für reguläre ZFL-Projekte ist der jährliche Antragsstichtag grundsätzlich der 30. Juni. Für besondere thematische Förderaufrufe können abweichende Termine gelten.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – Förderung Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Thüringer Agrarmarketing | Marktförderung für KMU

Kurzbeschreibung
Die Thüringer Agrarmarketingförderung unterstützt Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe dabei, ihre Produkte besser sichtbar zu machen, neue Absatzmärkte zu erschließen und die Herkunft und Qualität Thüringer Erzeugnisse gegenüber Verbrauchern zu kommunizieren.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für landwirtschaftliche KMU, die ihre Produkte auf Messen, Märkten, Produkttagen oder anderen Veranstaltungen präsentieren oder gemeinsam mit anderen Akteuren Marketing- und Informationsmaßnahmen durchführen möchten.

Was wird gefördert?

  • Messeauftritte
  • Warenbörsen
  • Produktpräsentationen
  • Ausstellungen
  • Märkte
  • Produkttage
  • Verbraucherinformation
  • Informationsmaßnahmen
  • Qualitäts- und Absatzförderung
  • Maßnahmen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten

Förderberechtigte

  • KMU der Landwirtschaft
  • Unternehmen des Gartenbaus
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft
  • Absatzförderorganisationen
  • Verbände, Vereine und Netzwerke

Zuwendung / Förderhöhe
Bei Messen, Warenbörsen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkten können Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen grundsätzlich bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Förderung ist in diesen Bereichen regelmäßig auf 7.000 € im Inland bzw. 11.000 € im Ausland begrenzt. Für Verbraucherinformationen sind teilweise bis zu 80 % und maximal 25.000 € möglich.

Stichtag
Der Antrag muss grundsätzlich spätestens vier Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme beim TLLLR eingereicht werden.

Weitere Informationen:
TLLLR – Thüringer Agrarmarketingförderung