Verarbeitung und Vermarktung

IVV | Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung

Kurzbeschreibung
Für Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung und -vermarktung gehört IVV zu den wichtigsten branchenspezifischen Investitionsförderungen in Thüringen. Gefördert werden Investitionen entlang der Verarbeitungskette vom Eingang des landwirtschaftlichen Rohstoffes bis zur Aufbereitung, Verpackung, Lagerung und Vermarktung.

Für wen ist die Förderung interessant?
Beispielsweise für Molkereien, Fleischverarbeiter, Mühlen, Obst- und Gemüseverarbeiter, Keltereien, Kartoffel- und Getreideaufbereitung, Kühl- und Lagerunternehmen sowie andere Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten.

Förderberechtigte

  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Erzeugerzusammenschlüsse
  • je nach Förderbereich KMU und bestimmte mittelgroße Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erweiterung von Verarbeitungsstätten
  • Modernisierung bestehender Produktionsstätten
  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Erfassung und Annahme von Rohwaren
  • Sortierung und Aufbereitung
  • Kühltechnik
  • Lagerung
  • Verarbeitung
  • Verpackung
  • Etikettierung
  • Vermarktung
  • technische Einrichtungen

Zuwendung / Förderhöhe
Je nach Unternehmensgröße und Vorhaben sind unterschiedliche Förderquoten vorgesehen. Für Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse kommen grundsätzlich Fördersätze von etwa 20 bis 35 %, bei ökologischen Erzeugnissen bzw. bestimmten Konstellationen bis etwa 40 % in Betracht. Das maximal förderfähige Investitionsvolumen kann 3 Mio. € pro Vorhaben betragen.

Stichtag
Antragstellung zu den jeweils von der Thüringer Aufbaubank veröffentlichten Auswahlstichtagen und grundsätzlich vor Vorhabenbeginn.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – IVV 2023

InnoInvest | innovative Investitionen

Kurzbeschreibung
InnoInvest unterstützt Thüringer KMU bei Investitionen, die für das Unternehmen eine Innovation darstellen. Gerade für Lebensmittelverarbeiter kann das Programm interessant sein, wenn neue Produktionsverfahren, Automatisierung, Digitalisierung oder neue Geschäftsmodelle eingeführt werden.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für KMU, die beispielsweise eine innovative Produktionslinie, neue digitale Produktionssteuerung, automatisierte Prozesse oder neue ressourcenschonende Verfahren einführen möchten.

Was wird gefördert?

  • neue Maschinen und Anlagen
  • innovative Produktionsverfahren
  • Prozessinnovationen
  • Automatisierung
  • Digitalisierung von Betriebs- und Produktionsprozessen
  • Software und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter
  • neue Geschäftsmodelle
  • organisatorische Innovationen
  • damit unmittelbar verbundene Dienstleistungen

Förderberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen mit förderfähiger Betriebsstätte bzw. Investition in Thüringen, soweit sie die Programmbedingungen erfüllen.

Zuwendung / Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als gestaffelter Zuschuss. Förderfähig sind Investitionen von 5.000 € bis 1 Mio. €. Der Zuschuss reicht aktuell von 2.500 € bis maximal 200.000 €. Beispielsweise ergeben 100.000 bis 200.000 € förderfähige Ausgaben einen Zuschuss von 40.000 €; bei 800.000 bis 1 Mio. € sind bis zu 200.000 € möglich.

Stichtag
Kein fester jährlicher Stichtag; Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – InnoInvest

ILU | Verarbeitung und Direktvermarktung im landwirtschaftlichen Betrieb

Kurzbeschreibung
ILU kann auch für Verarbeitung und Vermarktung interessant sein, wenn diese unmittelbar Bestandteil eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind. Besonders relevant ist der Förderbereich Diversifizierung.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für Landwirtschaftsbetriebe, die zusätzliche Wertschöpfung auf dem Hof schaffen und eigene Produkte verarbeiten oder direkt an Verbraucher vermarkten möchten.

Was kann beispielsweise gefördert werden?

  • Hofkäsereien
  • Fleischverarbeitung
  • Keltereien
  • Hofläden
  • Verkaufsräume
  • Verkaufsautomaten
  • Milchtankstellen
  • Hofcafés
  • technische Ausstattung für Hofverarbeitung
  • Investitionen in Direktvermarktung
  • neue betriebliche Einkommensquellen

Förderberechtigte
Landwirtschaftliche Unternehmen, die die Voraussetzungen des jeweiligen ILU-Förderbereichs erfüllen.

Zuwendung / Förderhöhe
Investitionszuschuss nach dem jeweils einschlägigen ILU-Förderbereich. Die konkrete Förderquote ist vom Vorhaben abhängig.

Stichtag
Antragstellung zu den von der Thüringer Aufbaubank veröffentlichten ILU-Auswahlstichtagen.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – ILU 2023

KLUG | Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Kurzbeschreibung
KLUG unterstützt kleine Unternehmen im ländlichen Raum, die Produkte oder Dienstleistungen für die Grundversorgung der Bevölkerung anbieten. Für die Lebensmittelwirtschaft ist das Programm beispielsweise für Dorfläden, Bäckereien, Fleischereien, Lebensmittelhandel oder Gastronomie interessant.

Für wen ist die Förderung interessant?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz, die im ländlichen Raum die Versorgung der Bevölkerung sichern oder verbessern.

Was wird gefördert?

  • Bauten und bauliche Anlagen
  • Maschinen
  • technische Einrichtungen
  • Geräte
  • EDV-Ausstattung
  • Einrichtung bzw. Erweiterung von Betrieben
  • unter bestimmten Voraussetzungen Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte
  • bestimmte Beratungs- und Planungsleistungen

Typische Branchen sind Lebensmittelhandel, Bäckerei, Konditorei, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke sowie Gastronomie.

Zuwendung / Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Für das Vorhaben gilt grundsätzlich eine Mindestinvestition von 10.000 €.

Aktueller Hinweis 2026:
Für das Haushaltsjahr 2026 stehen nach aktuellem Informationsstand keine Mittel mehr zur Verfügung. Anträge können weiterhin gestellt werden; eine Bewilligung kann jedoch derzeit nur mit Haushaltsmitteln der Jahre 2027 bzw. 2028 erfolgen.

Stichtag
Anträge können grundsätzlich laufend über das Förderportal eingereicht werden; die aktuelle Mittelverfügbarkeit ist vor Antragstellung zu prüfen.

Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – Förderprogramme

IFL | Innovationsförderung in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Kurzbeschreibung
IFL unterstützt innovative Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Besonders interessant ist das Programm für Unternehmen, die gemeinsam mit Landwirtschaft, Forschung oder anderen Partnern neue Produkte, Verfahren oder Technologien entwickeln und in der Praxis erproben möchten.

Für wen ist die Förderung interessant?
Zum Beispiel für Lebensmittelverarbeiter, Start-ups, Landwirtschaftsbetriebe, Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen, die gemeinsam eine innovative Idee entwickeln.

Was wird gefördert?

  • Vorbereitung von Innovationsprojekten
  • Machbarkeitsuntersuchungen
  • Aufbau einer Projektpartnerschaft
  • Entwicklung neuer Produkte
  • Entwicklung neuer Produktions- und Verarbeitungsverfahren
  • Erprobung innovativer Technologien
  • Pilot- und Demonstrationsprojekte
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Landwirtschaft und Forschung
  • Projektmanagement und Wissenstransfer

Förderberechtigte
Kooperationen bzw. Operationelle Gruppen mit mehreren Projektpartnern aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft und weiteren geeigneten Partnern.

Zuwendung / Förderhöhe
Die Förderung kann sehr attraktiv sein. Bei IFL-Vorprojekten zur Vorbereitung eines Innovationsprojektes waren 2026 beispielsweise Förderquoten von bis zu 90 % möglich. Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach Projektart, Partnern und aktuellem Förderaufruf.

Stichtag
IFL wird über Auswahlrunden bzw. Förderaufrufe vergeben. Für die 2026 veröffentlichte Runde für IFL-Vorprojekte galt beispielsweise der 31.03.2026 als Antragsstichtag. Künftige Termine werden von TLLLR bzw. Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

Weitere Informationen:
TLLLR – Innovationsförderung

ZFL | Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Kurzbeschreibung
ZFL eignet sich besonders für Unternehmen, die nicht allein investieren, sondern gemeinsam mit anderen Akteuren neue regionale Strukturen aufbauen möchten.

Für Verarbeiter und Vermarkter ist das Programm insbesondere interessant, wenn Erzeuger, Verarbeitung, Handel, Gastronomie oder Logistik gemeinsam eine regionale Wertschöpfungskette entwickeln.

Was wird gefördert?

  • Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten
  • Kooperation von Erzeugern und Verarbeitern
  • neue Vermarktungsstrukturen
  • gemeinsame Logistik
  • kurze Lieferketten
  • lokale Märkte
  • Netzwerke und Cluster
  • Wissenstransfer
  • gemeinsame Digitalisierung
  • neue Absatzwege
  • Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft und Gastronomie

Ein aktuelles Thüringer ZFL-Projekt zeigt beispielsweise, wie eine gemeinsame digitale Logistiklösung regionale Erzeuger mit Gastronomie, Hofläden, Hotels und Einzelhändlern verbindet.

Förderberechtigte
Kooperationen aus mindestens zwei geeigneten Partnern; die konkrete Zusammensetzung richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.

Zuwendung / Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer projektbezogener Zuschuss. Die konkrete Förderquote richtet sich nach Projektart, Partnerstruktur und Fördergegenstand.

Stichtag
Regulärer jährlicher Antragsstichtag grundsätzlich 30. Juni. Bei thematischen Förderaufrufen können andere Termine gelten.Weitere Informationen:
Thüringer Aufbaubank – Förderprogramme

Beratung für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Kurzbeschreibung
Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau unterstützt Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung dabei, mehr Bio-Lebensmittel einzusetzen. Gefördert wird professionelle externe Beratung – beispielsweise zur Umstellung des Einkaufs, zur Speiseplanung, zur Organisation von Küchenprozessen oder zur Kommunikation des Bio-Angebots.

Für wen ist die Förderung interessant?

  • Gastronomie
  • Cateringunternehmen
  • Betriebskantinen
  • Mensen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Hotels mit Verpflegungsangebot
  • Schulen und Kindertagesstätten
  • weitere Gemeinschaftsverpflegung

Was wird gefördert?

  • externe Beratung zum Einstieg in Bio-Lebensmittel
  • Erhöhung des Bio-Anteils
  • Beschaffung und Lieferantenstruktur
  • regionale Bio-Produkte
  • Küchen- und Betriebsprozesse
  • Speiseplanung
  • Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Beratung
  • Vorbereitung auf eine Bio-Zertifizierung

Förderberechtigte
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung unabhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße sowie unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen.

Zuwendung / Förderhöhe

  • grundsätzlich bis zu 80 % der Beratungskosten
  • bei Kitas und Schulen mit eigener Küche bis zu 90 %
  • maximal 35.000 € Beratungskosten
  • zuwendungsfähige Ausgaben müssen grundsätzlich über 1.500 € netto liegen.

Stichtag
Projektanträge können aktuell bis 31.12.2027 gestellt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der ersten Beratung eingereicht werden.

Zusätzliche Möglichkeit: Bio-Zertifizierung
Auch die erstmalige Bio-Zertifizierung eines AHV-Unternehmens kann separat gefördert werden. Aktuell werden bis zu 80 % der Zertifizierungskosten, bei bestimmten Kitas und Schulen bis zu 100 %, bei maximal 3.500 € förderfähigen Gesamtausgaben unterstützt. Anträge sind derzeit bis 01.12.2030 vorgesehen.

Weitere Informationen:
Bundesprogramm Ökologischer Landbau – Förderung der AHV-Beratung

Thüringer Agrarmarketing | Marketingförderung

Kurzbeschreibung
Die Marketingförderung unterstützt Thüringer Lebensmittelhersteller und Verarbeiter dabei, ihre Produkte bekannter zu machen, neue Kunden zu gewinnen und regionale bzw. hochwertige Lebensmittel besser am Markt zu positionieren.

Für wen ist die Förderung interessant?
Für KMU der Ernährungswirtschaft – beispielsweise Lebensmittelhersteller und Verarbeitungsunternehmen –, die ihre Produkte auf Messen, Märkten, Ausstellungen oder anderen Absatzveranstaltungen präsentieren möchten.

Was wird gefördert?

  • Messebeteiligungen
  • Warenbörsen
  • Produktpräsentationen
  • Ausstellungen
  • Märkte
  • Produkttage
  • Verbraucherinformation
  • Qualitätsmaßnahmen
  • Absatzförderungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten

Förderberechtigte

  • KMU der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
  • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Gartenbauunternehmen
  • Absatzförderorganisationen
  • Verbände, Vereine und Netzwerke der Ernährungswirtschaft

Zuwendung / Förderhöhe
Für Unternehmen der Ernährungswirtschaft können bei Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkten grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Die Obergrenze liegt regelmäßig bei 7.000 € für Maßnahmen im Inland bzw. 11.000 € im Ausland. Für bestimmte Verbraucherinformationen können andere Fördersätze und Höchstbeträge gelten.

Stichtag
Antragstellung grundsätzlich spätestens vier Monate vor dem geplanten Beginn der Maßnahme.

Weitere Informationen:
TLLLR – Agrarmarketingförderung